zurück zur Startseite
Unsere AGB und Allgemeinen Teilnahmebedingungen
  Unsere AGB und Allgemeinen Teilnahmebedingungen



Startseite Deutsche Version
français français
Newsletter Newsletter
Gästebuch Gästebuch

JUGENDREISEN
BILDERGALERIEN
Poissy
Berchtesgaden
Breisach
Camaret-sur-Mer
Ciboure
Heringsdorf
Langholz
Wasserburg

BESCHREIBUNG
AGB
DOWNLOADS

FRÜHLING 2012
SOMMER 2012
WINTER 2012/13

AUSBILDUNGEN
PUBLIKATIONEN

GESELLSCHAFT
PARTNER

KONTAKT
SITEMAP
IMPRESSUM
Werde ein Fan von GÜZ auf Facebook

Voraussetzungen
Unsere deutsch-französischen Jugendbegegnungen richten sich an deutsch- und französischsprachige Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Wir erwarten von ihnen die Bereitschaft, sich aktiv am Leben in der Gruppe zu beteiligen und auf die Jugendlichen der anderen Nationalität zuzugehen. Die deutschen Teilnehmer sollten als Basis mindestens einem Jahr Schulfranzösisch entsprechende sprachliche Vorkenntnisse mitbringen (Ausnahme: Kinderbegegnungen in Breisach).

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Formblatt. Danach erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung in Form einer Rechnung sowie den Sicherungsschein gem. § 651 k BGB, verbunden mit der Aufforderung zur Anzahlung von 10% des Reisepreises. Der restliche Reisepreis wird sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen (ca. vier Wochen vor Reiseantritt) fällig.

Preise
Die genannten Preise beinhalten folgende Leistungen:
  • Bahnfahrt 2. Klasse mit reservierten Plätzen vom Sammelort bzw. Zusteigebahnhof zum Bestimmungsort und zurück
  • Betreuung während der Bahnreise durch einen Animateur vom Sammelort bzw. Zusteigebahnhof zum Bestimmungsort und zurück. Hiervon unberührt bleibt die Tatsache, dass in Einzelfällen nur eine individuelle oder unbegleitete Anreise sinnvoll und möglich ist
  • Unterkunft und Vollverpflegung
  • Sprachunterricht
  • Teilnahme an Aktivitäten (soweit nicht anders angegeben)
  • Ausflüge
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Programms
In den genannten Preisen sind die Zuschüsse des Deutsch-Französischen Jugendwerks bereits berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit einer pauschalierten Erstattung der Reisekosten vom Heimatort zum Sammelort bzw. Zusteigebahnhof und zurück. Bei Geschwisterbuchungen wird für das 2. und jedes weitere Kind, das an einer Begegnung in Deutschland im Sommer teilnimmt, ein Rabatt von 10 % gewährt.

Fahrthinweise
Frankreich:
Die Gruppenbetreuung beginnt und endet am Sammelort bzw. Zusteigebahnhof. Sammelorte können Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und/oder Berlin sein. Für Reisen nach Frankreich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Deutschland:
Die Gruppenbetreuung beginnt und endet am Sammelort bzw. Zusteigebahnhof. Sammelorte können Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Berlin und/oder Hamburg sein.

Hiervon unberührt bleibt die Tatsache, dass in Einzelfällen nur eine individuelle oder unbegleitete Anreise sinnvoll und möglich ist.

Achtung: Entscheidend für die Festlegung des tatsächlichen Abfahrts- bzw. Sammelbahnhofs ist das Mehrheitsprinzip!

Hin- und Rückreise: Die angegebenen Reisedaten beziehen sich auf den Tag der Abfahrt (Hinreise) und den Tag der Ankunft (Rückreise).
  • Fahrten nach Frankreich: Abfahrt abends (Nachtfahrt) oder frühmorgens (Tagfahrt), Rückkehr morgens (Nachtfahrt) oder spätabends (Tagfahrt). Bei Tagfahrten verringern sich die angegebenen Reisedaten um jeweils einen Tag
  • Fahrten in Deutschland: Abfahrt morgens, Rückkehr abends.
Für die Verpflegung bei der Hinreise ist der Teilnehmer selbst verantwortlich; für die Rückreise werden Lunchpakete bereitgestellt.

Rücktritt/Stornogebühren/Absage
Bei Rücktritt bis acht Wochen vor Fahrtbeginn sind wir berechtigt, 15% des Reisepreises in Rechnung zu stellen; danach bis zum Fahrtbeginn 40% des Reisepreises. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass die gesetzliche Höhe der Entschädigung gem. § 651 e Abs. 2 BGB niedriger liegt als die hier vereinbarten Pauschalen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Unterkunft
Die Häuser, in denen unsere Gruppen untergebracht sind, sind nicht mit einem Hotel zu vergleichen, in dem der Gast bedient wird. Dies betrifft sowohl den Komfort der Ausstattung als auch die Mitwirkungspflichten der Teilnehmer. Bei den Unterkünften unserer Gruppen handelt es sich um Jugendherbergen und schullandheimähnliche Einrichtungen, die darauf ausgerichtet sind, auch das soziale Miteinander der jugendlichen Gäste zu fördern. Es werden daher in vielen Häusern die Tisch- und Spüldienste sowie das Sauberhalten der Schlafräume von den Teilnehmern übernommen. Insbesondere gelten in diesen Häusern Hausordnungen, die zu akzeptieren sind. Unsere Häuser entsprechen den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In den Häusern sind überwiegend 4- bis 6-Bett-Zimmer vorhanden, die wir deutsch-französisch belegen. In allen Häusern ist um 22 Uhr Hausruhe und um 23 Uhr Bettruhe, wenn das Programm es nicht anders vorsieht. Die Bettwäsche wird gestellt; Hand- und Badetücher müssen jedoch mitgebracht werden.

Verpflegung
Bei den Mahlzeiten in Frankreich bitten wir zu bedenken, dass die französischen Essgewohnheiten sich wesentlich von den deutschen unterscheiden. Da die Jugendlichen Frankreich kennen lernen sollen, wird für die deutschen Teilnehmer dort kein gesondertes Essen zubereitet. (Dies gilt entsprechend für die französischen Teilnehmer in Deutschland.) Das Frühstück in Frankreich fällt für deutsche Verhältnisse knapp aus, dahingegen wird mittags und abends eine warme Mahlzeit serviert.

Versicherungen
Im Reisepreis enthalten ist der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Dauer des Programms. Wir behalten uns vor, bei durch grobe Fahrlässigkeit bzw. mutwillig verursachten Schäden die Eltern der Jugendlichen haftbar zu machen.

Für den Aufenthalt in Frankreich gilt: die anfallenden Arztkosten sind vor Ort selber zu tragen (unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung des Teilnehmers vorliegt). Diese werden i.d.R. von der Krankenkasse am Heimatort zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass für die Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus nur dieselben Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden; d.h., im Einzelfall müssen diese Fahrtkosten vom Teilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten selbst getragen werden.

Im Reisepreis nicht enthalten sind der Abschluss:
  • einer Krankenversicherung
  • einer Reiserücktrittversicherung
Eine solche können Sie individuell innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei jedem Reisebüro abschließen; wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.
  • einer Reisegepäckversicherung (Schadensregulierung bei Diebstahl oder sonstigem Verlust)
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer bzw. deren Verlust kann die GÜZ keine Haftung übernehmen!

Mitwirkungsobliegenheiten und Störverhalten des Teilnehmers
Die Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, am Sprachunterricht und an den gemeinsamen Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Das Mitbringen von privaten Fahrzeugen ist nicht gestattet; ebenso sind Trampen und das Ausleihen von motorisierten Fahrzeugen untersagt. Der Veranstalter kann Teilnehmer bei störendem Verhalten vom weiteren Aufenthalt ausschließen. Störendes Verhalten seitens der Teilnehmer ist insbesondere dann anzunehmen,
  • wenn die Teilnahme am Sprachunterricht und an den gemeinsamen Nachmittags- bzw. Abendaktivitäten ohne triftigen Grund verweigert wird,
  • wenn ohne Erlaubnis und Absprache mit der Gruppenleitung das Haus bzw. Aktivitäten verlassen werden,
  • wenn die Hausordnung nachhaltig missachtet und sich den Anweisungen und Anleitungen der Gruppenleitung widersetzt wird,
  • wenn gegen geltende strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird,
  • wenn ein Teilnehmer Verhaltensweisen an den Tag legt, die wesentliche Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer beeinträchtigen.
Sofern durch den Ausschluss und die damit verbundene Rückreise zusätzliche Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers bzw. der für ihn haftenden Erziehungsberechtigten. Verbleibende Aufenthaltskosten werden seitens des Veranstalters nur erstattet, sofern sich für den Veranstalter durch eine vorzeitige Abreise ersparte Aufwendungen realisieren lassen.

Um das Gruppenleben nicht zu stören, bitten wir, von einem Besuch während der Begegnung abzusehen.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir im Umgang mit Volljährigen und Minderjährigen keinen Unterschied machen. Für unsere Jugendbegegnungen gelten die Bestimmungen des deutschen bzw. französischen Jugendschutzgesetzes.

Wichtig:
Die "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" werden von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Teilnehmern mit der schriftlichen Anmeldung anerkannt. Daher sind sowohl die Unterschrift eines Elternteils/Erziehungsberechtigten als auch die des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular notwendig.
Fotos ansehen!
Kartenübersicht
Zur Kartenübersicht
Broschüre herunterladen
Broschüre herunterladen
GÜZ Plakat 2007
Kartenübersicht
Zur Kartenübersicht
Broschüre herunterladen
Broschüre herunterladen
GÜZ Plakat 2007



Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e.V. ­ GÜZ · Französisch lernen mit Spaß und Erfolg · Jugendreisen · Jugendbegegnungen · Begegnungen mit jungen Franzosen