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Unsere AGB und Allgemeinen Teilnahmebedingungen
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Voraussetzungen
Unsere deutsch-französischen Jugendbegegnungen richten sich an deutsche und französische Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren. Wir erwarten von ihnen die Bereitschaft, sich aktiv am Leben in der Gruppe zu beteiligen und auf die Jugendlichen der anderen Nationalität zuzugehen. Das französische Sprachniveau der deutschen Teilnehmer sollte mindestens bei einem Jahr Schul-Französisch liegen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Formblatt. Danach erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung in Form einer Rechnung sowie den Sicherungsschein gem. § 651 k BGB, verbunden mit der Aufforderung zur Anzahlung von 10 % des Reisepreises. Der restliche Reisepreis wird sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen (ca. 4 Wochen vor Reiseantritt) fällig.

Preise
Die genannten Preise beinhalten folgende Leistungen:
  • Betreuung während der Bahnreise durch einen Animateur vom Sammelort zum Bestimmungsort und zurück. Hiervon unberührt bleibt die Tatsache, dass in Einzelfällen nur eine individuelle Anreise sinnvoll und möglich ist
  • Bahnfahrt (IC/ICE- oder D-Züge) 2. Klasse (incl. Liegewagen, wenn erforderlich) in reservierten Abteilen vom Sammelort bzw. Zusteigebahnhof zum Bestimmungsort und zurück
  • Unterkunft und volle Verpflegung
  • Sprachunterricht
  • Teilnahme an Aktivitäten (soweit nicht anders angegeben)
  • Ausflüge
  • Versicherung
In den genannten Preisen sind die Zuschüsse des Deutsch-Französischen Jugendwerks bereits berücksichtigt. Bei Geschwisterbuchungen wird für das 2. und jedes weitere Kind ein Rabatt von 10% gewährt.

Fahrthinweise
Frankreich:
Die Gruppenbetreuung beginnt und endet am Sammelort. Sammelorte können Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Berlin sein. Es besteht die Möglichkeit einer pauschalierten Erstattung der Reisekosten vom Heimatort zum Sammelort und zurück. Für Reisen nach Frankreich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Deutschland:
Die Gruppenbetreuung beginnt und endet am Sammelort. Sammelorte können Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Berlin und Hamburg sein. Es besteht die Möglichkeit einer pauschalierten Erstattung der Reisekosten vom Heimatort zum Sammelort und zurück.

Hin- und Rückreise
Die angegebenen Reisedaten beziehen sich auf den Tag der Abfahrt (Hinreise) und den Tag der Ankunft (Rückreise).

Fahrten nach Ciboure:
ab Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Berlin. Abfahrt morgens, Rückkehr abends
Fahrten nach Camaret:
ab Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Berlin. Abfahrt morgens, Rückkehr abends
Fahrten nach Berchtesgaden, Wasserburg, Langholz und Berlin:
Abfahrt morgens, Rückkehr abends
Fahrten nach Heringsdorf:
je nach Heimatort Abfahrt abends (mit Nachtfahrt) oder morgens (ohne Nachtfahrt), Rückkehr abends.

Für die Verpflegung bei der Hinreise ist der Teilnehmer selbst verantwortlich; für die Rückreise werden Lunchpakete bereitgestellt.

Rücktritt / Stornogebühren
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Fahrtbeginn sind wir berechtigt, 15 % des Reisepreises in Rechnung zu stellen; danach bis zum Fahrtbeginn 40 % des Reisepreises. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass die gesetzliche Höhe der Entschädigung gem. § 651 e Abs. 2 BGB niedriger liegt als die hier vereinbarten Pauschalen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Unterkunft
Die Häuser, in denen unsere Gruppen untergebracht sind, sind nicht mit einem Hotel zu vergleichen, in dem der Gast bedient wird. Dies betrifft sowohl den Komfort der Ausstattung als auch die Mitwirkungspflichten der Teilnehmer. Bei den Unterkünften unserer Gruppen handelt es sich um Jugendherbergen und schullandheimähnliche Einrichtungen, die darauf ausgerichtet dind, auch das soziale Miteinander der jugendlichen Gäste zu fördern. Es werden daher in vielen Häusern die Tisch- und Spüldienste sowie das Sauberhalten der Schlafräume von den Teilnehmern übernommen. Insbesondere gelten in diesen Häusern Hausordnungen, die zu akzeptieren sind. Unsere Häuser sind staatlich anerkannte Einrichtungen und entsprechen den in Frankreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In den Häusern sind überwiegend 4- bis 6-Bett-Zimmer vorhanden, die wir deutsch-französisch belegen. In allen Häusern ist um 22 Uhr Hausruhe und um 23 Uhr Bettruhe, wenn das Programm es nicht anders vorsieht. Die Bettwäsche wird gestellt; Hand- und Badetücher jedoch müssen mitgebracht werden.

Verpflegung
Bei den Mahlzeiten in Frankreich bitten wir zu bedenken, dass die französischen Essgewohnheiten sich wesentlich von den deutschen unterscheiden. Da die Jugendlichen Frankreich kennen lernen sollen, wird für die deutschen Teilnehmer dort kein gesondertes Essen zubereitet. (Dies gilt entsprechend für die französischen Teilnehmer in Deutschland.) Das Frühstück in Frankreich fällt für deutsche Verhältnisse knapp aus, dahingegen wird mittags und abends eine warme Mahlzeit serviert.

Versicherungen
Im Reisepreis enthalten ist:
  • der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz gilt nur für die Dauer des Programms. Wir behalten uns vor, bei durch grobe Fahrlässigkeit bzw. mutwillig verursachten Schäden die Eltern der Jugendlichen haftbar zu machen.

Im Reisepreis NICHT enthalten sind der Abschluss:
  • einer Krankenversicherung
  • einer Reiserücktrittversicherung
Eine solche können Sie nur individuell innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei jedem Reisebüro abschließen; wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung einer Reisegepäckversicherung (Schadensregulierung bei Diebstahl oder sonstigem Verlust).
Für den Aufenthalt in Frankreich gilt: die anfallenden Arztkosten sind vor Ort selber zu tragen ( unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung des Teilnehmers vorliegt). Diese werden i.d.R. von der Krankenkasse am Heimatort zurückerstattet. Für einen Krankenhausaufenthalt wird in den meisten Fällen der E 111-Auslandskrankenschein der Krankenkasse anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass für die Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus nur dieselben Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden; d.h., im Einzelfall müssen diese Fahrtkosten vom Teilnehmer bzw. seinen Eltern/Erziehungsberechtigten getragen werden.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer bzw. deren Verlust kann die GÜZ keine Haftung übernehmen!!

Mitwirkungsobliegenheiten und Störverhalten des Teilnehmers
Die Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet am Sprachunterricht und an den gemeinsamen Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Das Mitbringen von privaten Fahrzeugen ist nicht gestattet; ebenso sind Trampen und das Ausleihen von motorisierten Fahrzeugen untersagt. Der Veranstalter kann Teilnehmer bei störendem Verhalten vom weiteren Aufenthalt ausschließen. Störendes Verhalten seitens der Teilnehmer ist insbesondere dann anzunehmen
  • wenn die Teilnahme am Sprachunterricht und an den gemeinsamen Nachmittags- bzw. Abendaktivitäten ohne triftigen Grund verweigert wird,
  • wenn ohne Erlaubnis und Absprache mit der Gruppenleitung das Haus bzw. Aktivitäten verlassen werden,
  • wenn die Hausordnung nachhaltig missachtet und sich den Anweisungen und Anleitungen der Gruppenleitung widersetzt wird,
  • wenn gegen geltende strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird,
  • wenn ein Teilnehmer Verhaltensweisen an den Tag legt, die wesentliche Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer beeinträchtigen.
Sofern durch den Ausschluss und die damit verbundene Rückreise zusätzliche Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers bzw. der für ihn haftenden Erziehungsberechtigten. Verbleibende Aufenthaltskosten werden seitens des Veranstalters nur erstattet, sofern sich für den Veranstalter durch eine vorzeitige Abreise ersparte Aufwendungen realisieren lassen.

Um das Gruppenleben nicht zu stören, bitten wir von einem Besuch während der Begegnung abzusehen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir im Umgang mit Volljährigen und Minderjährigen keinen Unterschied machen. Für unsere Jugendbegegnungen gelten die Bestimmungen des deutschen bzw. französischen Jugendschutzgesetzes.

Wichtig:
Die "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" werden von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Teilnehmern mit der schriftlichen Anmeldung anerkannt. Daher sind sowohl die Unterschrift eines Elternteils/Erziehungsberechtigten als auch die des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular notwendig.
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Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e.V. ­ GÜZ · Französisch lernen mit Spaß und Erfolg · Jugendreisen · Jugendbegegnungen · Begegnungen mit jungen Franzosen